Bei privaten Krankenversicherungen treten im Leistungsfall häufig Probleme mit der Abrechenbarkeit in Anspruch genommener Leistungen auf. Es lohnt sich hier also, den Leistungskatalog des Versicherers vor der Inanspruchnahme von Leistungen zu prüfen, planbare Krankenhaus-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte mit dem Versicherer abzustimmen und hinsichtlich der ggf. mitversicherten Krankentagegeldversicherung auf die Höhe des jeweiligen Einkommens zu achten.

WICHTIG: Es ist ein Irrglaube, mit einer deutschen privaten Krankenversicherung im Ausland bereits bestens abgesichert zu sein. Es sollte bei geplanten Auslandsreisen der Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung geprüft werden. Im Falle der Behandlung im Ausland ist darauf zu achten, ob es sich um eine Privatklinik oder eine staatliche Einrichtung handelt. Die Behandlungskosten können sehr stark differieren!